Mit der Wahlkarte können Sie Ihr Wahlrecht auch außerhalb der Wahlzeiten ausüben. Beantragen Sie diese möglichst frühzeitig, damit die Zustellung an Sie rechtzeitig erfolgen kann. Wichtig: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Nutzen Sie am Besten die Website www.wahlkartenantrag.at bzw. die anderen Möglichkeiten über die Sie die Gemeinde mit der Amtlichen Mitteilung der Wahlunterlagen zur Gemeinderatswahl 2020 bereits informiert hat.
Briefwahlkarten MÜSSEN bis spätestens 26. Jänner 2020, 06.30 Uhr, bei der auf der Wahlkarte bezeichneten Gemeindewahlbehörde einlangen. Das Einwerfen der Wahlkarte in den allenfalls vorhandenen Einlaufkasten jener Gemeinde, die die Wahlkarte ausgestellt hat, gilt als Einlangen bei der Gemeindewahlbehörde.