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Gnadendorf, eine von dreizehn Jugend-Partnergemeinden im Bezirk

LR Teschl-Hofmeister/LAbg. Manfred Schulz: Enormes Interesse der Gemeinden an aktiver Jugendbeteiligung

Auch heuer hat das Land Niederösterreich wieder jene Gemeinden ausgezeichnet, die besonders um die Gestaltung von verschiedenen Angeboten und dem gesellschaftlichen Zusammenleben von Jugendlichen in ihrer Gemeinde bemüht sind. „233 - so viele Gemeinden wie noch nie, werden in den kommenden drei Jahren den Titel NÖ Jugend-Partnergemeinde tragen“, ist Jugend-Landesrätin Teschl-Hofmeister über diese Rekordzahl erfreut. Die Zertifikate sind von 2019 bis 2021 gültig. „Die Zertifizierung ist für die Gemeinde ein Qualitätszeichen, das Jugendarbeit mit hoher Qualität und passendem Angebot bezeichnet. Erstmalig gab es bei der aktuellen Zertifizierung die Gelegenheit, sich zu einer „NÖ Jugend-Partnergemeinde PLUS“ zu steigern. Dabei wird neben den Basisangeboten, ein innovatives Projekt, eingereicht - wie zum Beispiel ein Jugend-Fun-Court über den gemütlichen Jugendtreff für die Freizeit bis zum kreativen Projekt im Bereich Politischer Bildung. Diese neuartige Möglichkeit, sich zu einer „NÖ Jugend-Partnergemeinde PLUS“ zu steigern, wurde von über 160 Gemeinden genutzt. „Für die Jugendlichen im Bezirk Mistelbach können wir eine breite Auswahl von verschiedenen Angeboten bieten. Von Jugendräumen über Spiel- und Sportplätze, Freizeit- und Bildungsangebote bis hin zum Jugendschutz steht unseren jungen Menschen eine Vielfalt zur Verfügung. Daher werden im Bezirk Mistelbach 13 Gemeinden in den kommenden drei Jahren den Titel NÖ Jugend-Partnergemeinde tragen, davon konnten  8 Gemeinden ein besonderes Jugendprojekt aufweisen und sind daher eine ‚NÖ Jugend-Partnergemeinde PLUS“. „Mit der Aktion NÖ Jugend-Partnergemeinde ist gewährleistet, dass Jugendarbeit keine einmalige, sondern eine langfristige Investition in die Zukunft einer Gemeinde und ihrer Jugend ist. Darüber hinaus ist die Zertifizierung ein starkes Zeichen der Jugendpolitik des Landes Niederösterreich, das als einziges Bundesland Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte in allen Gemeinden gesetzlich verankert hat“, sind sich Teschl-Hofmeister und Manfred Schulz einig.

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