Falls Sie am Wahltag, dem 29. September, verreisen oder aus anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Zuständigkeit für die Ausstellung einer Wahlkarte liegt bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Der Antrag auf Wahlkartenausstellung kann: - postalisch (bis zum 25. September 2019), - persönlich (bis zum 27. September 2019, 12.00 Uhr), - per E-Mail, per Fax oder - über die Internetseite der jeweiligen Gemeinde - oder http://www.wahlkartenantrag.at erfolgen
Briefwahl: So einfach geht's!
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