Ich kann am Wahltag nicht mein Wahllokal in meiner Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen –kann ich trotzdem wählen? Ja, mit einer Wahlkarte. Mit dieser kann man seine Stimme wie folgt abgeben: • am Wahltag in jedem Wahllokal, • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl. Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl muss die Wahlkarte bis zum Wahltag (24. April 2016), 17.00 Uhr, bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangen. Auslandsösterreicher benötigen auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, man ist am Wahltag in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist). Details entnehmen Sie bitte der PDF-Datei:
Wahlkarte für Bundespräsidentenwahl rechtzeitig lösen
Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf nur noch mit der Wahlkarte gewählt werden!
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