Ich kann am Wahltag nicht mein Wahllokal in meiner Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen –kann ich trotzdem wählen? Ja, mit einer Wahlkarte. Mit dieser kann man seine Stimme wie folgt abgeben: • am Wahltag in jedem Wahllokal, • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl. Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl muss die Wahlkarte bis zum Wahltag (24. April 2016), 17.00 Uhr, bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangen. Auslandsösterreicher benötigen auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, man ist am Wahltag in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist). Details entnehmen Sie bitte der PDF-Datei:
Wahlkarte für Bundespräsidentenwahl rechtzeitig lösen
Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf nur noch mit der Wahlkarte gewählt werden!
Weitere Artikel

LH Mikl-Leitner/Hackl/Schulz: „Fahr nicht fort – kauf im Ort“
Der regionale Handel im Bezirk Mistelbach schafft Arbeitsplätze, stärkt das gesellschaftliche…

VPNÖ-Wilfing/Schulz: „Wir setzen ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen in Bezirk Mistelbach“
Start der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ – Bewusstseinsbildung, Hilfe und Schutz im…

Bezirksparteiobmann Kurt Hackl: „Blau-gelbe Kinderbetreuungsoffensive zeigt volle Wirkung in Bezirk Mistelbach“
Besuchsquote der 0–2-Jährigen in Bezirk Mistelbach seit 2022 um 11,8 Prozent gestiegen

19 NÖ Schul- und Kindergartenprojekte mit einem Volumen von 4.272.000,00 Euro im Bezirk Mistelbach genehmigt
Utl.: Bildungs- und Familienlandesrätin Teschl-Hofmeister:“ Beschlüsse zeigen, dass die NÖ…
